Schwangerschaftsabbrüche – hat Stuttgart eine Versorgungslücke?

Wir beatragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der übernächsten Sitzung im zuständigen Ausschuss folgende Fragen zu beantworten. Die Antworten bitten wir uns vorab schriftlich zukommen zu lassen:

  1. Wie hoch ist der Bedarf an Schwangerschaftsabbrüchen in Stuttgart?
  2. Wie viele Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung gibt es in Stuttgart und wie hat sich deren Auslastung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  3. Wie ist die Altersstruktur der beratenen Personen? Welche Erkenntnisse gibt es über deren Lebenssituationen?
  4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Beratungstermin nach § 219 StGB?
  5. Welche Erkenntnisse gibt es über zeitliche Engpässe zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem tatsächlichen Eingriff?
  6. Wie häufig kommt es nach Kenntnis der Verwaltung vor, dass Patientinnen keinen zeitnahen Termin für die Konfliktberatung oder den Abbruch selbst in Stuttgart erhalten und auf Angebote außerhalb Stuttgarts ausweichen müssen?
  7. Wie viele Einrichtungen in Stuttgart bieten Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der gesetzlichen Fristen und nach den unterschiedlichen medizinischen Verfahren an? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt)
  8. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche werden in Stuttgart jährlich durchgeführt? (Bitte für die vergangenen fünf Jahre jeweils nach Jahr und Verfahren aufgeschlüsselt)
  9. Welche Versorgungslücken sieht die Verwaltung hier für ungewollt Schwangere, niedrigschwellig, ohne lange Wartezeiten und weite Wegeversorgt zu werden?
  10. Wie beurteilt die Verwaltung die derzeitige Versorgungssituation in Stuttgart im Hinblick auf die räumliche Erreichbarkeit?
  11. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen und Schwangerschaftsabbrüche von Menschen, die außerhalb von Stuttgart leben, in Anspruch genommen werden? Wenn ja, wie viele Beratungen und wie viele Abbrüche werden jeweils in Anspruch genommen? (aufgeschlüsselt für die vergangenen fünf Jahre)
  12. Welche Voraussetzungen bestehen für Frauenärzt*innen in Stuttgart für die Beschaffung der Abtreibungspille?
  • Wie viele der in Stuttgart vorhandenen Frauenärzt*innen bieten das an?
  • Wie viele der in Stuttgart vorhandenen Frauenärzt*innen können das nicht anbieten, aufgrund der bestehenden Voraussetzungen?
  • Wie kann die Stadt Stuttgart die Frauenärzt*innen unterstützen, einen besseren Zugang zu den notwenigen Mitteln für einen Schwangerschaftsabbruch zu kommen, falls diese erschwert sind?
  1. Welche Daten erhebt die Stadt Stuttgart selbst zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen und welche Daten werden durch andere Behörden oder Institutionen erhoben?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung bereits jetzt, um bestehenden Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken?

Begründung:

Der Zugang zu einer wohnortnahen, zeitnahen und niedrigschwelligen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist ein wichtiger Bestandteil in der Gesundheitsversorgung von Frauen bzw. gebärfähigen Personen. Bundesweit berichten Beratungsstellen, Ärzt*innen und Fachverbände seit Jahren über eine rückläufige Zahl an Einrichtungen und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Beispielsweise werden in vielen Krankenhäusern, wie im Klinikum Stuttgart, keine Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung durchgeführt. Ein Mangel an Angeboten führt für Betroffene zu längeren Wartezeiten, weiten Anfahrtswegen und einer zusätzlichen psychischen Belastung in einer ohnehin herausfordernden Situation.

Auch in Stuttgart stellt sich die Frage, ob das bestehende Angebot dem tatsächlichen Bedarf entspricht und ob ungewollt Schwangere unabhängig von der gewählten Methode – medikamentös oder operativ – ausreichend versorgt werden können. Es soll aufgeklärt werden, ob mögliche Versorgungslücken bestehen und welche Auswirkungen diese auf den Zugang zu einer gesetzlich vorgesehenen medizinischen Leistung haben. Da Schwangerschaftsabbrüche an gesetzliche Fristen gebunden sind, ist besonders hier die Gewährleistung einer zeitnahen Versorgung besonders wichtig.

Schwangerschaftsabbrüche sind immer noch ein Thema, das tabuisiert, stigmatisiert und umstritten ist. Trotzdem tragen Städte und insbesondere kommunale Krankenhäuser die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung. Vor allem für vulnerable Gruppen wie alleinerziehende, junge gebärfähige Menschen, mit Behinderungen oder Migrationsgeschichte oder solche in Gewaltbeziehungen benötigen leicht erreichbare Angebote und können meist keine weiten Wege zu Beratungsstellen oder Kliniken zurücklegen.

 

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