Wir beantragen,
- Alle offenen Stellen bei der Ausländerbehörde werden von der Stellenbesetzungs- /Wiederbesetzungssperre während des laufenden Doppelhaushalts ausgenommen – auch diejenigen, die nicht durch unmittelbaren täglichen, konfliktbehafteten Publikumsverkehr im Bereich gesetzlicher Pflichtaufgaben in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig sind. Alle.
Begründung:
Zuletzt waren ein Drittel der Stellen bei der Stuttgarter Ausländerbehörde nicht besetzt. Die Zahl der Krankheitstage der dort tätigen Mitarbeitenden ist im Vergleich zu anderen Bereichen besonders hoch – was angesichts der enormen Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde absolut nachvollziehbar ist.
Aus diesem Grund ist es vollkommen absurd, wenn die laufende Stellenbesetzungs- /Wiederbesetzungssperre (Beschlussvorlage Haushaltskonsolidierung – Verlängerung der Stellenbesetzungs-/Wiederbesetzungssperre während des laufenden DHH 2026/2027 0957/2026 BV) auch für die Ausländerbehörde gelten soll. Die Wartezeiten für die Klient*innen sind seit vielen Jahren skandalös lange, gesetzliche Pflichtaufgaben können nicht in den vorgeschriebenen Fristen erledigt werden – hier ist eine Einschränkung bei der Suche nach dringend notwendigem Personal nicht nur verantwortungslos, sondern mit absolut nichts zu rechtfertigen.
Der personalpolitische Blindflug der Verwaltungsspitze muss zumindest an dieser Stelle durchbrochen werden um perspektivisch ein Mindestmaß an Bürger*innenservice gewährleisten zu können.




