Stuttgart braucht eine Strategie gegen illegal vermieteten Wohnraum als Ferienwohnungen

Wir beatragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der übernächsten Sitzung im zuständigen Ausschuss folgende Fragen zu beantworten. Die Antworten bitten wir vorab uns schriftlich zukommen zu lassen:

  1. Wir bitten um einen Bericht über den aktuellen Umgang der Stadtverwaltung mit der Zweckentfremdungssatzung, welche Strategie wird in Bezug auf die Beseitigung von illegalem Leerstand und Zweckentfremdung verfolgt?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, illegale Vermietungen durch beispielsweise airbnb schnell zu entdecken und dagegen vorzugehen.
  3. Bis wann will die Stadtverwaltung die Technik haben, um die seit Mai 2026 gesetzlich vorgeschriebenen veröffentlichten Kundendaten von Plattformen wie airbnb auswerten zu können?
  4. Reichen die vorhandenen personellen Ressourcen aus, um die Zweckentfremdung ahnden zu können? Wenn nicht, wie viele Stellen wären dafür notwendig?

Begründung:

Dank einer EU-Regelung hat Deutschland ein neues Kontrollsystem, um Ferienwohnungsanbieter wirksam zu überwachen. Internetplattformen wie airbnb und booking.com müssen Daten zu Kurzzeitvermietungen von Ferienwohnungen an die Bundesnetzagentur liefern, die dann an Städte und Kommunen weitergeleitet werden. So könnte Stuttgart schneller und besser illegale Vermieter*innen identifizieren, die Wohnraum mehr als zehn Wochen pro Jahr als Ferienwohnungen vermieten und damit zweckentfremden. Durch die Zweckentfremdungssatzung hat Stuttgart bereits eine starke rechtliche Grundlage, dagegen vorzugehen. Allerdings fehlen der Stadtverwaltung die technischen Mittel, die seit Mai 2026 zugänglichen Daten auszuwerten. Angesichts des bekannten mangelnden Wohnraums in Stuttgart und der steigenden Mieten, ist jede freie werdende Wohnung ein Gewinn für die Stadtbevölkerung. Trotz schwieriger Haushaltslage sollte die Stadt Stuttgart unbedingt zeitnah in eine geeignete Technik investieren. Da auf illegal vermietete Wohnungen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig wird, macht sich der Kampf gegen die Zweckentfremdung doppelt bezahlt.

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