Wir beatragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der übernächsten Sitzung im zuständigen Ausschuss folgende Fragen zu beantworten. Die Antworten bitten wir vorab uns schriftlich zukommen zu lassen:
- Nach welchem Konzept werden die Mietobergrenzen errechnet und die Höhe des Perzentils festgesetzt?
- Hält die Verwaltung die derzeitigen Mietobergrenzen angesichts der aktuellen Entwicklung der Angebotsmieten und der restriktiven neuen Grundsicherung weiterhin für angemessen?
- Sieht die Verwaltung das aktuelle Konzept zur Ermittlung der Mietsobergrenzen angesichts der hohen Angebotsmieten als angemessen?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, das Berechnungskonzept für die Mietobergrenze so anzupassen und zu erweitern, dass die Richtwerte für die Mietobergrenze erhöht werden? Beispielsweise durch die Erweiterung des Marktsegments, um die Obergrenze zu erhöhen?
Begründung:
In Stuttgart wird das Konzept der angemessenen Miete für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger*innen über ein „schlüssiges Konzept“ ermittelt, das auf dem 65. Perzentil der mietspiegelrelevanten Daten basiert. Das bedeutet, dass die Mietobergrenze so angesetzt wird, dass statistisch gesehen mindestens 65 % der Wohnungen im einfachen Marktsegment (d.h. Wohnungen ohne Luxusausstattung) unter diesem Preis liegen. Jede einfache Wohnung, die darüber liegt, wird vom Jobcenter nicht mehr als „angemessen“ akzeptiert.
Stuttgarts angespannter Wohnungsmarkt weist eine besonders hohe Diskrepanz zwischen Bestands- und Angebotsmieten auf. Angebotsmieten sind häufig um ein Vielfaches teurer. Entscheidend ist, ob Leistungsberechtigte tatsächlich Wohnungen innerhalb der Grenze finden können, nicht nur, ob statistisch entsprechende Wohnungen existieren. Daher ist es, um der Realität gerecht zu werden, wichtig zu überprüfen, ob die aktuelle Mietobergrenze angemessen ist. Die Mietobergrenze kann nicht nach belieben angehoben werden, wohl aber ihr Berechnungskonzept überprüft werden, ob durch die bisherige Auswahl des relevanten Marktsegments ein zu kleiner bzw. zu günstiger Teil des Wohnungsmarktes betrachtet wird und dadurch die tatsächliche Verfügbarkeit von Wohnungen unterschätzt wird.
Die geplanten Änderungen durch die neue Grundsicherung, in der beispielsweise die als nicht angemessen eingestufte Miete nicht mehr für ein Übergangsjahr gezahlt werden soll, erhöht den Druck auf Leistungsbeziehende und Ämter.
Die Verwaltung soll darlegen, welche rechtlichen und methodischen Spielräume bestehen, um die Mietobergrenzen an die tatsächliche Marktsituation anzupassen. Sie soll alle vorhandenen Spielräume ausschöpfen, damit Menschen im Leistungsbezug in Stuttgart nicht aufgrund unrealistisch niedriger Mietobergrenzen aus ihren Wohnungen gedrängt werden oder gar nicht erst geeigneten neuen Wohnraum finden können.




